AGB
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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Fun Travel Wyler
1. Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und
Fun Travel Wyler, ein Vertrag zustande.
1.1 Beratungsgebühren
Die Beratung im Reisebüro Fun Travel ist immer kostenpflichtig und wird bei definitiver Buchung hinfällig.Die höhe der Kosten ist abhängig vom Zeitaufwand.
Minimumgebühr Chf 80.00 für einen Arbeitsaufwand bis 60 Minuten. Gilt für alle normalen Flug- und Hotelangebote mit max. 2 Komponenten od. Pauschalreisearrangements, die in Ferienkatalogen von Touroperadoren wie (Kuoni, TUI, Hotelplan, usw.) publiziert sind.
Für Individualreisen und Expeditionen wo der Aufwand und die Planung mehrere Stunden od. Tage beansprucht, sind die Kosten nach Absprache. Ab min. Chf 200.00 bis 1000.00 pro Auftrag. Bei einer definitiven Buchung wird der Betrag angerechnet. Das gilt auch für „nur-Flug“ Buchungen, mit individueller Länderberatung, in diesem Fall ist die Beratung ebenfalls kostenpflichtig wird aber NICHT angerechnet bei def. Buchung.
2. Preise
2.1 Preiserhöhungen
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoff-Zuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern und dgl. können wir die Preise erhöhen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so sind Sie berechtigt, innert 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
2.2 Preise in USD und EUR
Preise, welche in USD aufgeführt sind, werden (sofern nichts anderes vereinbart) 2 Wochen vor Abreise zum TagesNotenkurs in Schweizer Franken umgerechnet und belastet.
3. Zahlung
Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von Sfr. 300.- bis 1000.- pro Person je nach Destination zu leisten. Die Restzahlung hat bis 30 Tage vor Reiseantritt und bei späterer Anmeldung sofort zu erfolgen. Bei Zahlungsverzögerung über 15 Tage vor Abreise wird rückwirkend pro Tag eine Gebühr erhoben je nach Höhe des geschuldeten Betrags. Außer es wurde etwas anderes vereinbart.
Achtung: Wir nehmen keine Kreditkarten, ausschließlich Banküberweisung oder Barzahlung.
4. Annullation und Umbuchungen
Last-Minute- und andere preisreduzierte Angebote, Linienflüge zu Sondertarifen:
Ab Buchungsdatum und bei Nichterscheinen immer 100 % Spesen.
Die Annullationskosten sind für jede Buchung unterschiedlich, schauen Sie beim gebuchten Touroperador auf der Hompage unter AGB’s nach.
4.1 Annullations- und Umbuchungsbedingungen sind bei allen Airlines und Tarifarten unterschiedlich
Es gelten immer die Bedingungen der gebuchten Airline. Zuzüglich fallen Bearbeitungsgebühren vom Ticketbroker 50.00 und Fun Travel 50.00 pro Ticket an.
4.2 Bei vermittelten Leisungen von allen gängigen Touroperadoren von der Schweiz und Deutschland, wie Kuoni, Hotelplan, Tui, usw. gelten deren Annullations- und Umbuchungsbedingungen.
4.3 Zusätzlich verrechnen wir Ihnen nebst einem Selbstbehalt (Bearbeitungsgebühren) von 100 CHF pro Person, höchstens jedoch 200 CHF pro Auftrag. Besteht ein Auftrag aus mehreren Dossiers oder Vorgängen, in denen die Kundendaten aufgeführt werden, wird der oben angegebene Selbstbehalt von 200 CHF pro Dossier oder Vorgang verrechnet.
4.4 Insentives, Firmenanlässe und Gruppenreisen, nach Vertragsabschluss bei Annullation/Umbuchung 100% Spesen. Mögliche Ausnahmen werden im Voraus besprochen und im Vertrag erwähnt.
4.5 Versicherung
Der Abschluss einer Annullationsversicherung ist obligatorisch.
4.6 Annullationsgründe
Die vertraglich geschuldeten Annullationskosten sind von der Versicherung gedeckt, wenn der Reiseteilnehmer aus einem der nachstehenden Gründe die Reise nicht antreten kann:
- Wenn er oder ihm nahestehende Personen erkranken, verunfallen oder sterben.
- Bei Schwangerschaft, deren Eintritt nach Abschluss des Annullationsschutzes erfolgt.
- Wenn sein Eigentum von einem Diebstahl, Feuer-, Wasser- oder Elementarschaden betroffen wird, der seine Anwesenheit erfordert.
4.7 Einschränkungen
Nicht als Annullationsgründe werden anerkannt:
- Ereignisse, die am Tage der definitiven Buchung bereits eingetreten oder für den Reiseteilnehmer erkennbar waren.
- Ereignisse, die infolge schwerer Trunkenheit, Drogen oder Arzneimittel missbrauchs eintreten.
- Kriegerische Vorfälle.
- Die vorsätzliche Teilnahme an einem Verbrechen oder die Beteiligung an Raufereien oder an Unruhen aller Art.
4.8 Annullation durch uns
Eine Annullation durch uns hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Bei der Annullation durch uns erhalten Sie den Preis vollständig zurückbezahlt, bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.
5. Reisedokumente
Sie sind für die nötigen Reisedokumente (z.B. Visa- und Impfbesimmungen) selbst verantwortlich.
6. "No-show"
Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.
7. Beanstandungen
Ihre Beanstandungen und allfälligen Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens vier Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen. Sie sind verpflichtet, von der Reiseleitung oder dem betreffenden Dienstleisungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält.
8. Haftung
Wir sind Vermittler zwischen Ihnen und in unseren Angeboten erwähnten Transport-, Hotel und sonstigen Dienstleistungsunternehmen. Daher können wir für die richtige Erfüllung dieser Unternehmen nicht einstehen. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben. Ausserdem verpflichten wir uns, Sie bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen zu unterstützen.
8.1 Ausschluss und Begrenzung
Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn Sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.
8.2 Totaler Ausschluss der Haftung für alle Angebote im Fun-unlimited Programm. Der Teilnehmer trägt das alleinige, mit den Aktivitäten verbundene Risiko. Er erklärt gegenüber Fun Travel, deren Organe und Hilfspersonen, den bedingungslosen Verzicht auf jegliche Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche wegen allfälliger Körper- und anderer Schäden, die als direkte oder indirekte Folge einer Aktivität entstehen könnten. Ihre Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Wir empfehlen Ihnen, für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz besorgt zu sein.
9. Programmänderungen
Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen (Unterkunft, Transportart und -mittel, Dienstleistungsträger und Zeiten) erfahren. Wir verpflichten uns in einem solchen Fall, uns um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen zu keinen Schadenersatzforderungen ( auch nicht für Folgeschäden wie bsbw. Lohnausfall). Dagegen vergüten wir Ihnen einen Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen.
10. Reklamationen
Bei Minderleistungen od. sonstigen Beanstandungen einer Geschäfts- od. Ferienreise, müssen Sie spätestens 30 Tage nach Rückkehr schriftlich eine Reklamation mit einer Bestaetigung der Reiseleitung, der Hotelreception od. des jeweiligen Leistungsträgers wo die Minderleistung oder der Mangel beschrieben ist einreichen.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand.
Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.
Spiegel, den 1.1.2025
